Umweltschutz

Die Beachtung des Umweltschutzes ist Standard und gesetzliche Vorgabe bei der Umsetzung von Projekten.

Das Masterplanverfahren Neuenheimer Feld tut sich schwer, dem Umweltschutz die gebührende Rolle einzuräumen. Zu sehr stehen dessen Ansprüche den Zielsetzungen der Projektträger von Universität, Stadt und Land entgegen. Das Neuenheimer Feld mit seinem Campus ist umgeben vom FFH-Gebiet Alt-Neckar und vom Handschuhsheimer Feld als hochqualifizierter Anbaufläche mit integrierten Biotopen. Flora und Fauna stehen unter einem besonderen Schutz. Auch klimatologisch sind diese Gebiete von hoher Bedeutung.

Eine Neckarbrücke, eine Straße durch das Handschuhsheimer Feld und die Bebauung des Gewanns Hühnerstein, auf dem sich ein botanisches Versuchsfeld befindet, lassen sich mit dem Umweltschutz nicht vereinbaren. Im Jahr 1970, als der Bebauungsplan „Hühnerstein“ entstand, auf den sich die Universität beruft, war Umweltschutz noch nachrangig.

Der Schritt zurück wird als selbstverständlich angesehen und verteidigt. In den Entwürfen der Projektträger zur Leistungsbeschreibung und Aufgabenstellung 2018 fehlten die Hinweise auf den Umweltschutz fast gänzlich. Erst der Gemeinderat besserte mit zahlreichen Beschlüssen nach.

Dennoch halten die Projektträger an ihren veralteten Vorstellungen fest. Durch weitere verbindliche und nichtöffentliche Planungsvorgaben wie in der neuen Leistungsbeschreibung 2021 wird versucht, die Beschlüsse des Gemeinderates in ihren Auswirkungen auf die Planungen zu mindern.

Beiträge zu verschiedenen Aspekten des Umweltschutzes und ihrem Stellenwert im Masterplanverfahren werden hier fortlaufend und in loser Reihenfolge veröffentlicht.