UPI – Institut erhebt Einwendungen gegen Neubau des DKFZ
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) plant in Heidelberg den Neubau eines Gebäudekomplexes für Krebsforschung in den Bereichen Prävention und Digitale Onkologie, ergänzt um ein Gebäude für biologische Grundlagenforschung. Der Neubau soll an der Berliner Straße auf einem Grundstück im Neuenheimer Feld geplant und in zwei Bauabschnitten errichtet werden.
Das UPI (Umwelt- und Prognose-Institut) Heidelberg hat am 10. Januar 2023 Einwendungen gegen diesen Neubau eingereicht.
Es geht dabei um zwei Punkte.
Zum einen würden, laut UPI, Gemeinderatsbeschlüsse und das Klimaschutzgesetz (KSG) nicht eingehalten.
Die Gemeinderatsbeschlüsse besagen u.a. folgendes: „Die zulässige Geschossflächenzahl im Neuenheimer Feld in einem neuen Bebauungsplan wird nur in dem Maße erhöht, wie vorher Verkehrsmaßnahmen zur Reduktion des Autoverkehrs erfolgreich umgesetzt wurden. Dabei kann ein stufenweises Vorgehen gewählt werden. Die Wirksamkeit der Verkehrsmaßnahmen ist durch Verkehrszählungen nachzuweisen.“ (Drucksache: 0057/2020/BV)
Gemäß § 13 Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Belange bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck des Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Für den Sektor Verkehr muss z.B. die zulässige Jahresemissionsmenge von 150 Mio Tonnen im Jahr 2020 um 43% auf 85 Mio Tonnen bis 2030 gesenkt werden.
Laut UPI mache weder der Antrag des DKFZ, noch der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, noch die mit dem Antrag eingereichten Unterlagen zur Einhaltung der Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes dazu irgendwelche Angaben.
Der Antrag sei deshalb abzulehnen oder solange zurückzustellen, bis das DKFZ quantitativ und durch Untersuchungen und Festlegungen dargelegt habe, wie es die Gemeinderatsbeschlüsse und die Bestimmungen des KSG einhalten werde.
Im zweiten Punkt geht es um den Einsatz erneuerbarer Energien im Neuenheimer Feld. Im beschlossenen Masterplan Neuenheimer Feld ist zur Einhaltung der Klimaschutzziele eine deutlich stärkere Nutzung der Solarenergie vorgesehen, als im aktuellen Baugesetzbuch. Der im Entwurf vorgegebene Wert der Nutzung solle deshalb z.B. wie folgt abgeändert werden: „Auf mindestens 70 % der Dachfläche (ohne Glasflächen, Aufbauten und von Publikum begehbaren Terrassen) sind Photovoltaikanlagen zu errichten.“