Bürgerbeteiligung in der Konsolidierungsphase
Ein Kommentar von Regine Buyer, Mitglied des Forums, Dezember 2020
„Oberstes Ziel der Bürgerbeteiligung ist es, dass sich Vertreter*innen möglichst aller erkennbaren Interessen gleichberechtigt einbringen können. Dies soll der Koordinationsbeirat sicherstellen.“ So beschloss es der Heidelberger Gemeinderat zu Beginn des Masterplanprozesses 2016 in der Anlage zur Rahmenvereinbarung.
Am 19. November 2020 traf sich nach längerer Pause der Koordinationsbeirat wieder. Ziel dieser Sitzung sollte es sein, das Beteiligungskonzept für die derzeitige Konsolidierungsphase zu planen.
Der Gemeinderat hatte am 23.7.2020 für diese Phase des Masterplankonzepts beschlossen:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Konsolidierungsphase, der dritten Phase des Masterplanverfahrens Im Neuenheimer Feld / Neckarbogen, soll durch eine öffentliche Beteiligungsveranstaltung und die Mitwirkung des Forums Masterplan Neuenheimer Feld / Neckarbogen auf Basis des nachfolgend dargestellten Beteiligungskonzepts erfolgen.
Die ausgewählten Entwicklungsperspektiven und Lösungsansätze sollen vertiefend geprüft, zum Entwicklungsentwurf verdichtet und voraussichtlich im Herbst 2020 Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung werden.
Dem hier vorliegenden Beteiligungskonzept hatte auch der Koordinationsbeirat zugestimmt.
Bei der Sitzung am 19.11. wurde den Mitgliedern der Koordinationsbeirats allerdings ein anderes – von der Stadtverwaltung konzipiertes –Beteiligungskonzept vorgestellt, das sich wesentlich von dem im Gemeinderat beschlossenen Konzept unterschied. Dabei entfiele das Werkstattgespräch, bei dem die Planer ihren Arbeitsstand vorstellen würden. Die Entwurfsarbeit der Teams würde als konkurrierendes Verfahren stattfinden, also ohne Kontakt zu anderen Verfahrensbeteiligten. Ein Werkstattgespräch mit den Planern zum „über die Schulter schauen und sich austauschen“ sei daher nicht möglich, obwohl es in der Sitzung des Koordinationsbeirats im Februar beschlossen worden sei.
Der Koordinationsbeirat sollte dem neuen Konzept zustimmen. Die Verwaltung argumentierte, alles andere sei „nicht beteiligungsfähig“.
Allerdings gelang es den Mitgliedern des Koordinationsbeirats dann doch, das vorgeschlagene Beteiligungskonzept um ein Werkstattgespräch mit den Verkehrsplanern zu erweitern (Gespräch der Forumsmitglieder mit IVAS zu den Kriterien und der Bestimmung von Verkehrsvarianten). Das Beteiligungskonzept, welches der Gemeinderat im Juli 2020 beschlossen hatte, blieb somit bestehen.
Bei dieser Sitzung des Koordinationsbeirats war für mich deutlich zu spüren (mal wieder ??), dass den städtischen Planern und vor allem den Moderatoren der Respekt vor dem Engagement der mitarbeitenden Bürger*innen fehlt, und sie bestrebt sind, ihre eigenen – von den Gemeinderatsbeschlüssen abweichenden – Pläne für die einzig möglichen und für „nicht beteiligungsfähig“ zu erklären. So soll die sehr breit und teuer aufgestellte Bürgerbeteiligung so klein wie möglich gehalten werden. Davon, dass der Beteiligungsprozess transparent gestaltet würde, kann leider nicht mehr die Rede sein.
Wir Bürger*innen, die wir uns in unserer Freizeit in die komplizierte Materie des Masterplanprozesses eingearbeitet haben und Sach- und Ortskenntnis in den Prozess einbringen, wünschen uns, dass die Planer*innen die Gemeinderatsbeschlüsse zur Bürgerbeteiligung befolgen und die Kompetenz ihrer Bürger*innen nicht fürchten, sondern schätzen und ihre Argumente in ihre Planung einbeziehen. Dies ist die Voraussetzung für eine Planung, die von der Bürgerschaft mitgetragen werden können.