Bezirksbeirat Handschuhsheim thematisiert Masterplan am 11. März 2021
Transparenz, Bürgerbeteiligung, die Einbindung aller Akteure – das waren wichtige Stichworte für die Entwicklung des Masterplans Im Neuenheimer Feld / Neckarbogen. Was ist aus ihnen geworden?
Die Konsolidierungsphase, in der wir uns jetzt befinden, ist die letzte, entscheidende Phase, bevor mit nur einem Team und seinem Entwurf die Details für den abschließenden Masterplan festgelegt werden. Gerade in dieser Phase wäre eine starke, kontinuierliche Bürgerbeteiligung maßgeblich für den Erfolg der jahrelangen gemeinsamen Arbeit.
Wo stehen wir?
Am 23.Juli 2020 war der letzte Gemeinderatsbeschluss, der mit einer Vielzahl von Einzelbeschlüssen die Konsolidierungsphase und die Bürgerbeteiligung konkret ausgestaltete. Wesentlich war die Entscheidung, mit zwei Teams in dieser Phase weiterzumachen und sich damit gegen die Vorlage der Verwaltung auszusprechen.
Die Sommerpause verbrachten die Projektträger mit der Anpassung des ursprünglichen Konzeptes. Sie beschlossen, den Gemeinderatsbeschluss als Vorgabe für ein standardisiertes konkurrierendes Verfahren zu nehmen und die Bürgerbeteiligung zurückzufahren.
Im September 2020 hörte man von sogenannten Nutzergesprächen, die der Steuerungskreis durchführen wolle. Es hat dann tatsächlich im Herbst eine nicht genauer genannte Anzahl dieser Gespräche gegeben. Ein Bestandteil der Bürgerbeteiligung sollten diese Gespräche ausdrücklich nicht sein.
Im Oktober 2020 wurde der Ältestenrat über das geänderte Konzept zur Durchführung der Konsolidierungsphase und zur Bürgerbeteiligung informiert, später wurde diese Information auf Nachfrage von Stadträten schriftlich präzisiert.
Im November 2020 einigte sich der Koordinationsbeirat mit Verweis auf die bereits im Februar 2020 beschlossene Bürgerbeteiligung auf die Abhaltung eines nicht-öffentlichen Werkstattgespräches der Forumsmitglieder mit den Verkehrsexperten von IVAS. Dieses Werkstattgespräch sollte eine zweitägige Veranstaltung mit den Architektenteams ersetzen, die ursprünglich Bestandteil der Bürgerbeteiligung war.
Im Januar 2021 fand das nicht-öffentliche Werkstattgespräch statt.
Weitere Daten zur Bürgerbeteiligung
- Öffentliche Veranstaltung: Donnerstag, den 01.07.21, ab 18:00 Uhr
- Onlinebeteiligung: Beginn mit der öffentlichen Veranstaltung, ab 01.07.21
- Forum: Dienstag, den 20.07.21, ab 18:00 Uhr
Fazit:
Die Konsolidierungsphase zieht sich über ein volles Jahr ohne Bürgerbeteiligung.
Begründung der Verwaltung:
Die Arbeitsphase der Entwurfsteams wird in einen vorbereitenden und einen konkurrierenden Teil unterschieden. Typisch für ein konkurrierendes Verfahren im Sinne eines Wettbewerbs sei, dass nach einer Phase der Klärungen in der Entwurfszeit der Büros keine Kontakte mehr zwischen den Büros und anderen Verfahrensbeteiligten zulässig seien.
Hinweis:
Im vorbereitenden Teil hatten die Teams nur Kontakt mit den Projektträgern und den Verkehrsgutachtern.
Es wurden zu einigen Themen noch konkretisierende Arbeitsgrundlagen geschaffen und Gespräche zwischen den Teams und zum Beispiel den Nutzenden des Neuenheimer Feldes organisiert, um offene Fragen der Teams zu beantworten. Diese wurden vom Steuerungskreis veranlasst und in seinem Auftrag vom Büro Imorde organisiert und protokolliert.
Die Aufgabenstellung sei in der ersten Phase des Masterplanprozesses durch den Gemeinderat beschlossen worden und gelte weiter. Sie sei durch Beschlüsse des Gemeinderats vom 23.07.2020 ergänzt worden.
Die Nutzergespräche waren nicht-öffentlich. Es gibt keine Dokumente oder Ergebnisprotokolle hierüber, die einsehbar wären.
Die Bürgerinnen und Bürger wurden in diesem vorbereitenden Teil nicht gehört.
Nach dieser Faktenlage stellt sich die Frage, ob und wenn ja, was über die Aufgabenstellung und die GR-Beschlüsse hinaus den Teams für den konkurrierenden Teil als Leistungsgrundlage mitgegeben wurde.
Gemeinderatsbeschlüsse:
Der Gemeinderat hatte sich mit zahlreichen Beschlüssen viel Mühe gegeben, ein ausgewogenes, inhaltlich gut gestaltetes Verfahren zu erreichen. Es ist deshalb sehr bedauerlich, wenn diese Beschlüsse missachtet oder gar konterkariert werden. Hier nur drei Beispiele aus einer langen Liste:
Zu Handschuhsheim
„Die Variante Bauflächentausch des Hühnersteins soll in der Konsolidierungsphase städtebaulich und auf die ökologischen Auswirkungen geprüft werden.“
„Eine eindeutige Aussage zu gegebenenfalls nachgelagerter Bebauung des Hühnersteins unter Berücksichtigung der vertraglich festgeschriebenen Quadratmeterbedarfe und der rechtlichen Situation“.
GR 23.07.2020
„Der zukünftige Flächenbedarf von Gartenbau, Landwirtschaft und Naturschutz ist in den angrenzenden Flächen gleichberechtigt zu berücksichtigen.
Die unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden, die Naturschutzverbände und die berufsständigen Vertretungen wie Kreisbauernverband und die Gärtnervereinigung Heidelberg-Handschuhsheim sind hierfür einzubeziehen.“
GR 24.7.2018
Beide Beschlüsse gehören bei der Betrachtung des Hühnersteins zusammen. Gerade der Flächenbedarf der Gärtner und Landwirte hat aufgrund des neuen Biodiversitätsgesetzes zugenommen. In der Argumentation heißt es immer, die „angrenzenden“ Flächen werden nicht berührt. Das ist zum einen nicht richtig, zum anderen muss auch der wachsende Flächenbedarf der Agrarwirtschaft berücksichtigt werden.
Eine Einbeziehung der Naturschutzverbände ist nicht geschehen. Hier verweist die Verwaltung auf eine naturschutzbezogene FFH-Prüfung, die vorbereitet würde.
Zu Bürgerbeteiligung – Stadtteile
„Die Mobilitätsvarianten, sofern sie über die Blaue Linie hinausreichen, müssen innerhalb der Bürgerbeteiligung mit den betroffenen Stadtteilen geprüft und diskutiert werden.“
GR 23.07.2020
Hintergrund für diesen Beschluss sind vor allem die Planungen von großen P&R-Flächen in Handschuhsheim und Wieblingen, ggf. auch ein Nordzubringer u. weiterer Straßenbau im Handschuhsheimer Feld, sowie ggf. die Fortführung der Brückentrasse durch Wieblingen. Auch Bergheim, Neuenheim u.a. Stadtteile könnten potentiell von den Planungen betroffen sein.
Seitens der Stadtverwaltung stellt man sich folgende Umsetzung des Beschlusses vor:
Die Entwicklungsentwürfe werden in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt, an die sich eine Online-Beteiligung anschlösse. In dieser sei eine Abfrage der Wohnstandorte der Teilnehmenden vorgesehen, so dass sich die stadtteilspezifische Beurteilung der Verkehrslösungen gemäß Gemeinderatsbeschluss erkennen ließe.
Damit wird eine stadtteilspezifische Diskussion wie gefordert vermieden.
Zu Zwischenberichten
„Der Gemeinderat wird regelmäßig über die Zwischenstände informiert.“
GR 23.07.2020
Bis heute hat es keine Information über Zwischenstände gegeben. Die Teams werden ihre Entwürfe abschließend im Mai vorlegen.
Fazit:
Die Anwendung, Umsetzung, Interpretation und Nichtbeachtung von Gemeinderatsbeschlüssen ist nicht nachvollziehbar.
Werkstattgespräch Forum 27.1.2021
Ziel der Veranstaltung war es, über den prozessualen Ablauf der Konsolidierungsphase und den aktuellen Arbeitsstand zu den verkehrlichen Prüfaufträgen des Gemeinderats zu informieren. Der in diesem Informations- und Dialogangebot gezeigte Zwischenstand zu den Bewertungskriterien und vorgeschlagenen Mobilitätsvarianten diente lediglich als Gesprächsgrundlage. Eine Bereitstellung und somit Veröffentlichung der in den Präsentationen beispielhaft aufbereiteten Zwischenarbeitsstände ist vor dem Hintergrund des nicht-öffentlichen Charakters der Veranstaltung nicht möglich und wäre hinsichtlich des anstehenden konkurrierenden Verfahrens der Teams weder sinnvoll noch zielführend.
Im Masterplan 100%Klimaschutz wurde beschlossen, dass
„Die Stadtverwaltung legt eine CO2-Bilanz für den Verkehrsbereich für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis vor, aus der die Bedeutung von Heidelberg als Oberzentrum für die Region und die Wechselwirkungen zwischen Heidelberg und den Umlandgemeinden im Verkehrsbereich hervorgehen.“
Folgerichtig lautet der Beschluss zum Masterplan Im Neuenheimer Feld:
„Die Mobilitätsvarianten werden nach CO2-Gesamtemissionen (gesamte Fahrstrecken), Leistungsfähigkeit der Verkehrserschließung, Nutzersicherheit, Investitions- und Unterhaltskosten und weiterer umweltrelevanter Fragen verglichen.“
Wie im Werkstattgespräch angedeutet wurde, könnten solche Berechnungen durchgezogen werden; man wolle sich aber auf das Stadtgebiet beschränken.
Offen blieb auch, welche Parkgebühren – gibt es noch kostenlose? – und welche Anzahl von Stellplätzen Im Neuenheimer Feld für das Jahr 2035 angenommen wird.
Mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:
- Wurde über die Aufgabenstellung und die GR-Beschlüsse hinaus den Teams für den konkurrierenden Teil weitere Unterlagen und Vorgaben mitgegeben? Und wenn ja, welche?
- Wie wird die CO2-Reduzierung bis 2035 berechnet? Nur für das Stadtgebiet oder für die gesamte Fahrstrecke der Pendler?
- Gibt es konkrete Vorgaben zur:
- Anzahl von Stellplätzen
- Höhe der Parkgebühren und zu kostenfreien Parkplätzen bis 2035
- maximalen Zahl von Geschossen
- Gibt es eine konkrete Vorgabe zur Errichtung von Brücken?
- Werden die beiden Entwürfe nach stadtklimatologischen Auswirkungen gutachterlich verglichen?