Bezirksbeirat Bergheim thematisiert Masterplan am 16. März 2021

Konsolidierungsphase – Werkstattgespräch – Information der Mitglieder des Forums

Das nicht-öffentliche Werkstattgespräch v. 27.1.2021 ist Teil der Bürgerbeteiligung zum Masterplanverfahren Im Neuenheimer Feld / Neckarbogen. Es sollte den Mitgliedern des Forums Einblick in die derzeitige Arbeit des Verkehrsgutachters IVAS (mit VCDB) geben.

Die Konsolidierungsphase wird abgesehen von diesem Werkstattgespräch aufgrund des konkurrierenden Verfahrens über ein ganzes Jahr hinweg nicht von weiteren Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung begleitet. Erst mit der Vorlage und Darstellung der abschließenden Entwürfe im Juli 2021 soll die Öffentlichkeit wieder einbezogen werden.

Ziel des Gespräches war es, die Kriterien vorzustellen, die der Beurteilung der Verkehrsvarianten zugrunde gelegt werden und diese kurz zu erläutern. Die Beauftragung der Verkehrsgutachter beruht auf einem GR-Beschluss vom 23.07.2020, in dem unter anderem verschiedene Varianten und 10 Bausteine zur inneren und äußeren Verkehrserschließung festgelegt wurden. Diese Bausteine sollen nun zu sinnvollen Mobilitätsvarianten kombiniert und geprüft werden. So sollen Varianten der Verkehrserschließung entstehen, aus denen die Planungsteams ASTOC und Hoeger jeweils bis zu 2 Varianten für ihre eigenen Entwürfe auswählen können.

Ziele und Bewertungskriterien

Ziele sind z. B.:

  • die Überführung in konkrete Schritte zur Aus- und Bewertung
  • die Erstellung eines Indikators, der für die vergleichende Bewertung der verkehrlichen Erschließung des Neuenheimer Feldes direkt verwendet werden kann
  • den Erhalt eines Indikators für die CO2-Emissionen des Verkehrs

Bei den Bewertungskriterien wurde den Kohlendioxid-Emissionen besondere Bedeutung beigemessen. Hintergrund ist auch der Masterplan 100 % Klimaschutz, der bis zum ersten Planungszeitraum 2035 eine Reduktion der Emissionen festlegt. Diese sind Zielwerte, die auch bei neuen Planungen Berücksichtigung finden müssen.
CO2-Emissionen werden im Rahmen der Variantenberechnung mit ermittelt und im Variantenvergleich bewertet.

Einige Fragen sind offengeblieben, unter anderem

  • Wie werden die CO2 Emissionen zur Bewertung der Verkehrsvarianten berechnet?
    • Beziehen diese sich ausschließlich auf das Stadtgebiet Heidelberg?
    • Oder verursachungsgerecht auf die gesamten Wegestrecken, die in der Zuwegung entstehen? Das wäre in puncto Klimaschutz sehr wichtig.
  • Welche Parkgebühren werden in Zukunft für das Neuenheimer Feld für die Planungen zugrunde gelegt? Bzw. wie hoch ist der Anteil kostenloser Parkplätze? (Hintergrund der Frage: Die unterschiedlichen angesetzten Parkgebühren waren der Grund, dass die Bewertung der Vorzüglichkeit der Planungsvarianten im Hinblick auf Verkehr nachgebessert werden musste)
  • Und, im Sinne der Bürgerbeteiligung und Transparenz: Welche Aufträge wurden über die Gemeinderatsbeschlüsse hinaus den Planungsbüros als Teil des konkurrierenden Verfahrens erteilt? (Hintergrund Nutzergespräche, technische Voraussetzungen)

Eine vollständigere Liste von Fragen wird mit der Bitte um schriftliche Beantwortung nachgereicht werden.